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Eizellspende ist kein Menschenrecht

Erstellt von Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz | |   Aktuelles Recht

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verletzt Österreich durch das Verbot von Eizellenspenden nicht die Menschenrechte. Auch die künstliche Befruchtung mit Samen von Dritten ist für unfruchtbare Paare weiterhin keine Option.

Keine MR-Verletzung: Der EGMR stellte fest, dass der österr. Staat mit diesen Verboten die Menschenrechte nicht verletzt. Das betreffende Urteil setzt einen Schlusspunkt unter einen Fall, der 1998 mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof begann.

Betroffen sind zwei Paare: In einem Fall leidet die Frau unter eileiterbedingter Sterilität, und auch der Mann ist steril. Eine In-vitro-Befruchtung (sprich im Reagenzglas) mit einer Samenspende von einem Dritten wäre der einzige Weg, ein Kind zu bekommen. In-vitro-Fertilisation ist aber nur mit Samen vom eigenen Partner erlaubt, fremder Same muss direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Im anderen Fall kann die Frau keine Eizellen produzieren, sie bräuchte eine – verbotene – Eizellspende. Durch die Verbote, so argumentierten die Paare, würden sie in ihrem Recht auf Familienleben- und gründung (Art. 8 Menschenrechtskonvention) verletzt und gegenüber anderen Paaren diskriminiert.

Begründung: Der EGMR verneint die Verletzung vor allem mit dem Argument, dass Staaten in einem so dynamischen und heiklen Rechtsgebiet wie der Fortpflanzungsmedizin bei der Beurteilung der Fragen einen weiten Spielraum haben. Zwar gäbe es inzwischen einen klaren europäischen Trend, Ei- und Samenspenden zu erlauben. Die Beurteilung des Falles stelle aber auf den Zeitpunkt ab, als die Causa beim Verfassungsgerichtshof lag, also die Neunziger. Damals habe es keinen gesellschaftlichen Konsens gegeben.