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Ist Kauf und Schenkung von Liegenschaften teurer geworden?

Erstellt von Dr. Martin Kloser, Rechtsanwalt in Hard | |   Aktuelles Recht

Mit Wirkung vom 01.01.2016 erfolgte eine grundlegende Neuordnung der Versteuerung von Liegenschaftsgeschäften. Im Vorfeld der Gesetzesnovelle brach ein regelrechtes „Schenkungsfieber“ aus, wobei nahe Verwandte häufig noch vor Ende des Jahres 2015 Schenkungen im Familienkreis durchgeführt haben. Es sollte damit eine künftig höhere Steuerbelastung vermieden werden.

Nahe Verwandte:  Kauf ist gleich Schenkung

Grundlegend neu ist, dass im Kreis naher Angehöriger Kauf und Schenkung jedenfalls gleich behandelt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist beim Kauf nicht der Kaufpreis, sondern der Grundstückswert, welcher auf Grundlage der Grundstückswertverordnung berechnet, aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleitet oder durch das Gutachten eines beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen bestimmt werden kann.

Gründstückswertermittlung

Zwischenzeitlich steht für die Ermittlung des Grundstückswertes nach der sogenannten Pauschalwertmethode bei Finanz Online ein entsprechendes Berechnungsprogramm zur Verfügung. Die Praxis zeigt, dass der so errechnete Grundstückswert im Regelfall niedriger ist als der Verkehrswert der Liegenschaft.

Steuersatz

Da der Steuersatz bis € 250.000,00 bei nahen Verwandten lediglich 0,5 % beträgt, ist der Kauf von Liegenschaften im Familienkreis nach der neuen Regelung häufig deutlich günstiger als nach der früheren gesetzlichen Regelung.

Wer die Übergabe einer Liegenschaft durchführen möchte, sollte sich nicht von einer angeblich hohen Steuerlast abschrecken lassen. Lassen Sie sich fachkundig beraten, welche Steuerlast Sie in Ihrem Fall konkret zu erwarten haben.