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Kostspielige Zivilcourage

Erstellt von Dr. Helgar Schneider, Rechtsanwalts in Bregenz | |   Aktuelles Recht

Folgenden Fall hatten die Gerichte kürzlich zu beurteilen:

Nachdem der Alkohol in Strömen geflossen war, sind bei einer Betriebsfeier zwei Kollegen miteinander heftig in Streit geraten. Einer der beiden Streithähne ist aus dem Gasthaus hinausgegangen, der andere ist ihm gefolgt. Ein weiterer Mitarbeiter hat dies beobachtet und geahnt, dass die beiden Alkoholisierten aufeinander losgehen werden. Er ist ihnen daher gefolgt, hat die beiden Kontrahenten auseinandergestoßen, wobei einer der Kontrahenten unglücklich zu Sturz kam und sich am Knie verletzte.

Freispruch im Strafverfahren

Im Strafverfahren wurde dieser couragierte Mitbürger vom Vorwurf der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung letztlich freigesprochen. Die Richter haben erkannt, dass er nur in Nothilfe (also zur Abwehr eines Angriffes auf einen der Kontrahenten) gehandelt hatte.

Verurteilung im Zivilverfahren

Im zivilgerichtlichen Verfahren wurde diese Zivilcourage aber hart bestraft: Das Bezirksgericht Bregenz und das Landesgericht Feldkirch waren der Meinung, dass der Helfer auf die Nothilfesituation nicht mit der geringsten möglichen Maßnahme reagiert habe, weshalb er dem Verletzten die Hälfte eines hohen Schmerzensgeldes zu ersetzen habe.

Empfehlung

Da man nie weiß, wie die Gerichte später den Sachverhalt beurteilen bzw. welcher Sachverhalt sich später beweisen lässt, sollte man sich aus Auseinandersetzungen zwischen anderen Personen grundsätzlich heraushalten. Nur das Herbeirufen von Polizei und Rettung ist unproblematisch.