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Patientenverfügung

Erstellt von Dr. Anita Einsle, Rechtsanwältin in Bregenz | |   Aktuelles Recht

Eine Patientenverfügung ermöglicht es einer Person frühzeitig zu entscheiden, ob sie sich im Falle einer Erkrankung einer bestimmten Behandlung unterziehen möchte. Eine solche Erklärung können Personen unabhängig von einer bereits vorliegenden Krankheit abgeben. Nur bestimmte, konkret genannte, medizinische Behandlungen können ausgeschlossen werden. So ist zB die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit Teil der Pflege und daher nicht ablehnbar. Sehr wohl kann aber das Setzen einer Ernährungssonde als medizinischer Eingriff verneint werden. Verboten sind auch immer noch Maßnahmen der aktiven direkten Sterbehilfe. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die unmittelbar darauf abzielen, das Leben des betroffenen Patienten zu verkürzen bzw. zu beenden.
In der Patientenverfügung kann eine Vertrauensperson genannt werden, welche über den Gesundheitszustand des Patienten zu informieren ist. Eine Patientenverfügung wird wirksam, wenn der Patient nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Andernfalls gelten die aktuellen Erklärungen des Patienten.
Die Errichtung der Patientenverfügung muss nach umfassender Aufklärung durch einen Arzt schriftlich erfolgen. Sie gilt für maximal fünf Jahre, kann aber selbstverständlich erneuert werden. Verliert der Patient innerhalb der fünf Jahre seine Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit, bleibt die Patientenverfügung auch nach Ablauf der 5-Jahresfrist wirksam. Wenn sich der Patient den Inhalt der Patientenverfügung anders überlegt, kann er sie jederzeit widerrufen.
Die Patientenverfügung muss vor einem rechtskundigen Parteienvertreter, Rechtsanwalt oder Notar unterschrieben werden. Seit Kurzem besteht außerdem die Möglichkeit, die Patientenverfügung durch den Rechtsanwalt in einem eigenen Patientenverfügungsregister eintragen zu lassen.
Angesichts der weit reichenden Folgen empfiehlt es sich, sich mit diesem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen und eine Patientenverfügung zu errichten.