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Testamensregister der Rechtsanwälte

Erstellt von Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz | |   Aktuelles Recht

Jahrelang wird ein Verwandter betreut und gepflegt. Nach seinem Tod kommt es zum Verlassenschaftsverfahren. Die Pflegenden wissen, dass eine letztwillige Verfügung (Testament oder Vermächtnis) zu ihren Gunsten errichtet worden ist, dem Gerichtskommissär ist von dieser letztwilligen Verfügung nichts bekannt. Auffindbar ist sie auch nicht. Dies hat zur Folge, dass das gesamte Vermögen auf viele, teilweise weit entfernte Verwandte aufgeteilt wird und die Pflegenden praktisch mit leeren Händen dastehen. Ein solcher Fall ist nicht untypisch!
Die österreichische Rechtsanwaltschaft hat nunmehr ein nationales Testamentsregister eingerichtet. In dieser elektronischen Datenbank können Testamente und Vermächtnisse registriert werden. Allerdings wird nicht die Urkunde selbst in der Datenbank hinterlegt, sondern der Hinweis, dass eine letztwillige Verfügung errichtet worden ist und wo sie aufbewahrt wird.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich aufgefunden wird. Der Gerichtskommissär (Notar) bzw. das Verlassenschaftsgericht muss im Falle des Ablebens einer Person im Testamentsregister nachschauen, ob eine letztwillige Verfügung dieser Person dort registriert ist.
Jeder kann – gegen ein geringes Entgelt – sein bereits bestehendes Testament oder Vermächtnis in diesem Testamentsregister registrieren lassen. Auch kann eine letztwillige Verfügung beim Rechtsanwalt hinterlegt werden, wobei beim Ableben des Testators das Original direkt dem Verlassenschaftsgericht aushändigt wird. Es sind jedoch auch andere Aufbewahrungsorte möglich, solange im Verlassenschaftsverfahren der Zugriff gesichert ist. Im Übrigen kann ein bereits errichtetes und registriertes Testament jederzeit abgeändert oder aufgehoben werden.
Die Möglichkeit, Testamente oder Vermächtnisse zu registrieren und entsprechend zu hinterlegen gab es schon vorher. Mit diesem Testamentsregister wurde jedoch ein weiteres Stück Rechtssicherheit geschaffen.