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Urheberrechtsverletzungen durch Homepages

Erstellt von Dr. Helgar Schneider, Rechtsanwalt in Bregenz | |   Aktuelles Recht

Aufgrund der rasanten Verbreitung des Internets, haben immer mehr Privatpersonen ihre eigene (private) Homepage in das Internet gestellt. Oft wird dabei von den Betreibern der Homepages übersehen, dass das Urheberrecht zu beachten ist. Dieses ist insbesondere im Zusammenhang mit Lichtbildern, die im Internet heruntergeladen worden sind, relevant.

Gemäß dem Urhebergesetz hat grundsätzlich der Hersteller eines Lichtbildes - in der Regel der jeweilige Fotograf - das ausschließliche Recht, sein Lichtbild zu verbreiten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auch die Abbildung eines Lichtbildes in einer Homepage ist eine solche Veröffentlichung, die grundsätzlich dem Hersteller des Lichtbildes vorbehalten ist. Wer in unzulässiger Weise ein fremdes Lichtbild auf seiner Homepage veröffentlicht, kann gemäß dem Urhebergesetz auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes für die Veröffentlichung geklagt werden. Je nach den Umständen beträgt das angemessene Entgelt mehrere hundert Euro, zumal die Veröffentlichung eines Lichtbildes in einer Homepage in der Regel als weltweite Veröffentlichung des Lichtbildes gilt.

Des weiteren könnte der Hersteller des Lichtbildes (bzw. der Rechteinhaber, zumal die professionellen Fotografen die Rechte oft an Verwertungsagenturen abtreten) auf Unterlassung und Beseitigung klagen. Zumal solche Prozesse oft mit hohen Kosten verbunden sind, ist es dringend zu empfehlen, entweder in der Homepage nur eigene Lichtbilder zu verwenden oder sich vom Hersteller des Lichtbildes schon im vorhinein eine - wenn möglich schriftliche - Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung des Lichtbildes auf der privaten Homepage geben zu lassen.

Übrigens: Verwertungsagenturen und Berufsvereinigungen von Berufsfotografen haben entsprechende Software, um das Internet nach bestimmten Lichtbildern zu „durchforsten“. Gerade bei bekannten Lichtbildern besteht deshalb eine große Gefahr, dass eine Missachtung der Urheberrechte entdeckt und verfolgt wird.