Im September 2015 hatte der Volkswagenkonzern zugestanden, die Ergebnisse der Abgastests bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betreffend Stickstoffausstoß mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. Damit wurde die dreijährige Verjährungsfrist ausgelöst – diese Ansprüche sind heute daher in der Regel verjährt. Soweit so bekannt.
Weitere Fahrzeuge betroffen
Wie nun aber aktuellen Bescheiden des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts zu entnehmen ist, wurden bei Audi, VW und Porsche, auch bei Fahrzeugen der Luxusklasse mit 3.0l und 4.2l Dieselmotoren (betroffen sind unter anderem Modelle von Audi A6/A8/Q5/Q7, VW Tuareg und Porsche Macan/Cayenne im Zulassungszeitraum 2009-2018), die der EURO-6 Norm entsprechen und damit sauber sein sollten, unzulässige Abschaltvorrichtungen festgestellt.
Keine Rückrufe
Bei den meisten dieser Fahrzeuge gab es bislang weder Rückrufe, noch wurde die Steuersoftware angepasst (sofern das überhaupt technisch möglich ist). Zumeist wissen die Fahrzeugbesitzer daher gar nicht, dass auch ihre Fahrzeuge betroffen sind.
Keine Verjährung
Damit sind Ansprüche von Fahrzeugbesitzern in Bezug auf die oben genannten Fahrzeuge in der Regel nicht verjährt.
Klagen der Fahrzeugbesitzer, die Schadenersatz- oder Wandlungsansprüche zum Gegenstand haben, dürften folglich durchaus erfolgversprechend sein.