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Invalide - Private Unfallversicherung entschädigt auch Kopfschmerzen

Erstellt von Dr. Herwig Mayrhofer, Rechtsanwalt in Dornbirn | |   Aktuelles Recht

Ein Fußgänger erlitt bei einem Unfall mit einem PKW multiple Verletzungen, unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Seit dem Unfall leidet der Mann ständig und anhaltend unter massiven Kopfschmerzen. Sie waren maßgeblich dafür, dass eine 50 %-ige Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Die medizinische Ursache der Kopfschmerzen konnte nur zum Teil ermittelt werden; insgesamt war der Zusammenhang mit dem Unfall aber eindeutig; vorher gab es diese Schmerzen nicht.

Keine Anerkennung

Die private Unfallversicherung weigerte sich zunächst unter Berufung auf die Versicherungs-bedingungen und ein Sachverständigengutachten, die Kopfschmerzen bei der Bemessung der Invalidität zu berücksichtigen und stufte sie mit leidglich 20 % ein. Der Geschädigte klagte auf Zahlung jener Versicherungsleistung, die sich ergibt, wenn seine Kopfschmerzen bei der Ausmessung des Invaliditätsgrades entsprechend mitberücksichtigt werden und bekam recht.

Entscheidung zugunsten des Versicherten

Gemäß den Gerichtsentscheidungen in beiden Instanzen begründen auch Schmerzen, welche nicht nachweislich auf eine konkrete organische Schädigung zurückgeführt werden können, aber durch den Unfall ausgelöst worden sind, Invalidität. Keineswegs sei etwa von einer bloßen seelischen Symptomatik auszugehen.

Nun bekommt der Geschädigte rund das 5-fache der ursprünglich gezahlten Versicherungsleistung sowie lebenslange Rentenzahlungen.

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