Ob man nun von der Polizei flüchten darf oder nicht, darüber sind sich nicht einmal die Gerichte einig. Dass man aber besser nicht davonlaufen sollte, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OGH.
Polizist schwer verletzt
Bei einer nächtlichen Kontrolle durchsuchte die Polizei einen Mann. Dieser riss sich los und flüchtete über eine Wiese, woraufhin ein Polizist ihm nachrannte. Im Dunkeln übersah der Polizist ein Schlagloch, stürzte und verletzte sich schwer. Der Flüchtende wurde gefasst, der Polizist klagte auf Schadenersatz.
Flucht gerechtfertigt?
Das Erstgericht verurteilte den Geflüchteten zur Zahlung von Schadenersatz. Durch die Flucht sei eine gefährliche Situation für den Polizisten geschaffen worden, der Geflüchtete daher schuld an der Verletzung. Das Berufungsgericht sah dies anders. Es argumentierte, dass der Geflüchtete zur Flucht berechtigt gewesen sei. Ihm sei daher nicht vorwerfbar, dass sich der Polizist verletzt habe.
Schadenersatz
Der Obersten Gerichtshof hat offengelassen, ob ein Recht zu flüchten besteht oder nicht. Er hat aber entschieden, dass nicht wegen jeder Flucht Schadenersatz zu zahlen ist, sondern nur dann, wenn die Verfolgung für den Polizisten besonders gefährlich ist. Der Gerichtshof hat dazu weiters ausgeführt, dass eine Verfolgung eines Flüchtenden im Dunkeln über Wiesen und Schotterstraßen ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellt. Dies sei dem Geflüchteten klar gewesen. Trotzdem sei er geflüchtet und hat damit den Polizisten einer hohen Verletzungsgefahr ausgesetzt. Deswegen wurde er zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Eine Flucht von der Polizei kann also „schädlich“ sein und daher auch schadenersatzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.