kammer@rechtsanwaelte-vorarlberg.at
Telefon +43 5522 71122
Marktplatz 11 · 6800 Feldkirch

Sind Gräber Familiensache?

Erstellt von Mag. Sebastian Smodics, Rechtsanwaltsanwärter in Hard | |   Aktuelles Recht

Gräber – sie sind unsere letzten Ruhestätten und manchmal auch die letzten Erinnerungsstücke an uns Menschen. Doch wer entscheidet über Art und Ort der Bestattung sowie über Veränderungen am Grab?

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Die Persönlichkeitsrechte eines Menschen wirken auch nach dem Tod als postmortale Persönlichkeitsrechte fort. Daher soll jeder Verstorbene selbst über beabsichtigte Umbettungen, etc. entscheiden können. Wenn es aber keine Anordnungen und keinen erkennbaren Willen des Verstorbenen über Art und Ort der Bestattung oder die Gestaltung des Grabes gibt, müssen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen diese Entscheidungen treffen. Die Frage, welche Personen konkret dazu berechtigt sind, ist im Einzelfall nach dem Näheverhältnis zu beurteilen.

Neuer OGH-Fall

Erst kürzlich befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) einmal wieder mit eigenmächtigen Änderungen an einem Grab. Konkret ging es um ein Grab, dessen Grabeinfriedung inklusive Grabstein um ca. 60 cm versetzt worden war. Dies hatte zur Folge, dass die Beisetzungsstelle der im Grab beerdigten Frau nunmehr teilweise außerhalb der Grabeinfriedung lag. In Auftrag gegeben hatte diese Änderung die Schwiegertochter der beigesetzten Frau. Daraufhin klagte die Tochter der beigesetzten Frau auf Wiederherstellung des vorigen Zustands.

Fehlendes Einvernehmen

Sowohl der Rechtsträger des Friedhofs als auch die Schwiegertochter der beigesetzten Frau wurden daraufhin zur Wiederherstellung des vorigen Zustands verurteilt. Nach Ansicht des OGH hätte vorab das Einvernehmen mit der Tochter der beigesetzten Frau (nächste Angehörige) hergestellt werden müssen.

Ohne Zustimmung der Tochter hätten keine Änderungen vorgenommen werden dürfen.

Zurück