Das Berufsbild

Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“
Das bedeutet, dass die Vorarlberger Rechtsanwälte Ihre Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten sind. Rechtsanwälte haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis.