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Das Berufsbild

Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“

Das bedeutet, dass die Vorarlberger Rechtsanwälte Ihre Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten sind. Rechtsanwälte haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis

Dem Klienten verpflichtet

Da Anwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist der Anwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet.

Der einzelne Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten, oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen. Seine Kenntnis der Gesetze bewahrt Sie vor rechtlichen Schwierigkeiten, seine Prozesserfahrung ermöglicht es ihm, Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg ist bemüht, möglichst hohe Standards für Anwälte zu sichern – im Interesse und zum Schutz der Bürger, unserer Mandanten.