In welchen Fällen?
Wenn eine Person aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird, ist sie „Beschuldigte(r)“ eines Strafverfahrens und hat das Recht, einen Verteidiger zu wählen.
Zu diesem Zweck hat der ÖRAK gemeinsam mit dem BM für Justiz einen rechtsanwaltlichen Journaldienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Dieser umfasst je nach Einzelfall ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch sowie gegebenenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung etc. Über die oben angeführte Journaldienst-Hotline, die täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr besetzt ist, kann unverzüglich ein Verteidiger / eine Verteidigerin erreicht werden.
Zu welchen Kosten?
Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Alle weiteren Leistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem pauschalierten Stundensatz von Euro 167,60 zzgl. USt verrechnet.
Weitere Informationen:
Infoblatt „Verteidigernotruf“ des BMJ (PDF)
www.rechtsanwaelte.at