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Erste Anwaltliche Auskunft

Einige Vorarlberger Rechtsanwälte bieten eine erste kostenlose Beratung in ihrer Kanzlei an. Gemeinsam werden in einem ca. 15 bis 20-minütigen Gespräch die Rechtslage und die weitere Vorgangsweise erläutert. Oft hilft diese rechtliche Beratung, unnötige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und Prozesse zu vermeiden. 

Die erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft findet direkt in der Kanzlei des Anwalts nach vorheriger Terminansprache statt. Bei den folgenden Anwälten kann eine kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch genommen werden:

ABERER
Stefan, Mag.

Bregenz

Details zu Anwalt: Mag. Stefan ABERER

BERTSCH
German, Mag.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Mag. German BERTSCH

BRUN
Dominik, Mag.

Hard

Details zu Anwalt: Mag. Dominik BRUN

DEJACO
Ernst, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Ernst DEJACO

DIEZ
Oliver, Mag.

Lochau

Details zu Anwalt: Mag. Oliver DIEZ

EGLENCEOGLU
Emelle, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Emelle EGLENCEOGLU

EINSLE
Meinrad, Dr.

Bregenz

Details zu Anwalt: Dr. Meinrad EINSLE

ENDER
Clemens, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Clemens ENDER

FLATZ
Günter, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Günter FLATZ

FRITSCH
Andreas, Dr.

Lustenau

Details zu Anwalt: Dr. Andreas FRITSCH

FRITZ
Dietmar, Dr.Mag.

Bezau

Details zu Anwalt: Dr.Mag. Dietmar FRITZ

GANTNER
Edwin, Dr.

Schruns

Details zu Anwalt: Dr. Edwin GANTNER

GRAF
Bernhard, Mag.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Mag. Bernhard GRAF

GRAF
Felix, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Felix GRAF

HIRSCH
Wolfgang, Dr.

Bregenz

Details zu Anwalt: Dr. Wolfgang HIRSCH

HÜGEL
Dietlind, Dr.

Nüziders

Details zu Anwalt: Dr. Dietlind HÜGEL

KELLER
Manfred, Mag.

Bregenz

Details zu Anwalt: Mag. Manfred KELLER

KEMPF
Richard, Dr.

Bregenz

Details zu Anwalt: Dr. Richard KEMPF

KINZ
Hubert F., Dr.

Bregenz

Details zu Anwalt: Dr. Hubert F. KINZ

KLOSER
Martin, Dr.

Hard

Details zu Anwalt: Dr. Martin KLOSER

KÖNIG-BECHTER
Natalie, Mag.

Bregenz

Details zu Anwalt: Mag. Natalie KÖNIG-BECHTER

LECHER-TEDESCHI
Claudia, Mag.

Dornbirn

Details zu Anwalt: Mag. Claudia LECHER-TEDESCHI

LINS
Thomas, Dr.

Bludenz

Details zu Anwalt: Dr. Thomas LINS

MAYER
Robert, Dr.

Götzis

Details zu Anwalt: Dr. Robert MAYER

NAGEL
Jürgen, Mag.

Bregenz

Details zu Anwalt: Mag. Jürgen NAGEL

NEYER
Ingrid, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Ingrid NEYER

OBERNBERGER
Hans-Christian, Mag.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Mag. Hans-Christian OBERNBERGER

ÖLZ
Eva-Maria, Dr.

Dornbirn

Details zu Anwalt: Dr. Eva-Maria ÖLZ

ÖZTÜRK
Hamit, Dr.

Bludenz

Details zu Anwalt: Dr. Hamit ÖZTÜRK

PICHLER
Klaus P., Mag.

Dornbirn

Details zu Anwalt: Mag. Klaus P. PICHLER

RUDIGIER
Jan, Mag.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Mag. Jan RUDIGIER

SANTNER
Rainer, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Rainer SANTNER

SCHEIDBACH
Gerhard, Dr.

Feldkirch

Details zu Anwalt: Dr. Gerhard SCHEIDBACH

SCHIPFLINGER-KLOCKER
Manuela, Dr.

Dornbirn

Details zu Anwalt: Dr. Manuela SCHIPFLINGER-KLOCKER

SCHNEIDER
Christoph, Dr.

Bludenz

Details zu Anwalt: Dr. Christoph SCHNEIDER

SCHNEIDER
Helgar Georg, Dr.

Bregenz

Details zu Anwalt: Dr. Helgar Georg SCHNEIDER

STEMMER
Rainer, Mag.

Thüringerberg

Details zu Anwalt: Mag. Rainer STEMMER

TARABOCHIA
Günther, Dr.

Bregenz

Details zu Anwalt: Dr. Günther TARABOCHIA

VETTER
Ralph, Dr.

Lustenau

Details zu Anwalt: Dr. Ralph VETTER

WILLEIT
Thomas, Dr.

Götzis

Details zu Anwalt: Dr. Thomas WILLEIT

Richtlinien

Zur Gewährleistung einer raschen und reibungslosen Abwicklung sind nachstehende Richtlinien der ERSTEN ANWALTLICHEN AUSKUNFT (EAA) der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu beachten:

1. Der Rechtsuchende hat bei erster Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er eine EAA im Rahmen dieser RL beanspruchen möchte.

2. Die Auskunftserteilung erfolgt in der Kanzlei des Rechtsanwaltes.

3. Auch für die Auskunftserteilung im Rahmen der EAA besteht die uneingeschränkte anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.

4. Die Auskunftserteilung im Rahmen der EAA erfolgt durch die Rechtsanwälte der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer freiwillig und unentgeltlich. zweck dieser Auskunftserteilung ist die überschlägige Darlegung der Rechtslage und praktischer Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich vorgebrachter konkreter Rechtsfragen auf Grund unüberprüfter Information. Zu Beginn der Besprechung wollen Sie zunächst kurz Ihr Hauptanliegen nennen und dann in wenigen Worten, auf das Wesentliche beschränkt, den maßgeblichen Sachverhalt schildern sowie eventuell zur Erläuterung benötigte Schriftstücke oder dgl. bereithalten. Der zeitliche Umfang der unentgeltlichen Beratung ist mit 20 Minuten begrenzt.

5. Eine Auskunftserteilung im Rahmen der EAA ist nicht möglich in Sachen, in welchen der Auskunftssuchende bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten ist sowie zur Überprüfung bereits abgeschlossener Rechtsstreitigkeiten bei Gericht.

6. Da der beratende Rechtsanwalt nicht vorhersehen kann, ob die Beratung sich auf einen Fall bezieht, in welchem der beratende Rechtsanwalt konkret einschreitet oder vertritt, besteht für den Auskunftssuchenden die Verpflichtung, zu Beginn des Gespräches alle Umstände offenzulegen, die diesbezüglich für den beratenden Rechtsanwalt von Bedeutung sein könnten. Insbesondere ist er vom Auskunftssuchenden unverzüglich zu informieren, sollte diesem bekannt sein, dass der beratende Rechtsanwalt Personen vertritt, welche in irgendeiner Weise vom Gegenstand des Beratungsgespräches betroffen sein können.

7. Die EAA kann für jeden Fall nur 1 x in Anspruch genommen werden. Die mehrfache Einholung von Auskünften – auch von verschiedenen Rechtsanwälten – ist nicht vorgesehen.

8. Die in der EAA erteilte Auskunft begründet kein Mandatsverhältnis zum Rechtsanwalt, welcher die Auskunft erteilt. Diesem ist es daher nicht verwehrt, in derselben sache einen Auftrag zur Vertretung von anderen Personen anzunehmen, sofern nicht die Gefahr einer Kollision erkennbar ist. Hält der Rechtsanwalt eine Kollision bei der Auskunftserteilung für möglich, so ist er verpflichtet, ohne Angabe von Gründen die Auskunftserteilung abzulehnen und den Auskunftssuchenden an eine anderen Rechtsanwalt zu verweisen. Bei der Vielzahl der Auskunftsfälle ist es dem Rechtsanwalt in der Regel nicht möglich, den einzelnen Auskunftsfall im Gedächtnis zu behalten. Sollte daher der Rechtsanwalt nach der Auskunftserteilung eine Vertretung übernehmen, die nach Ansicht des Auskunftssuchenden eine Kollision begründet, so hat er dies dem Rechtsanwalt unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.

9. Nach Abschluss der EAA ist es dem beratenden Rechtsanwalt – wenn der Auskunftssuchende dies wünscht – gestattet, von diesem einen Vertretungsauftrag auch in der vorgetragenen Sache zu übernehmen. Bei Übernahme eines Vertretungsauftrages hat der Rechtsanwalt den Mandanten auf die Kostentragungsverpflichtung hinzuweisen.

10. Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer haftet nicht für eine im Rahmen der EAA erteilte Auskunft.