ABERER
Stefan, Mag.
Bregenz
Einige Vorarlberger Rechtsanwälte bieten eine erste kostenlose Beratung in ihrer Kanzlei an. Gemeinsam werden in einem ca. 15 bis 20-minütigen Gespräch die Rechtslage und die weitere Vorgangsweise erläutert. Oft hilft diese rechtliche Beratung, unnötige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und Prozesse zu vermeiden.
Die erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft findet direkt in der Kanzlei des Anwalts nach vorheriger Terminansprache statt. Bei den folgenden Anwälten kann eine kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch genommen werden:
Zur Gewährleistung einer raschen und reibungslosen Abwicklung sind nachstehende Richtlinien der ERSTEN ANWALTLICHEN AUSKUNFT (EAA) der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu beachten:
1. Der Rechtsuchende hat bei erster Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er eine EAA im Rahmen dieser RL beanspruchen möchte.
2. Die Auskunftserteilung erfolgt in der Kanzlei des Rechtsanwaltes.
3. Auch für die Auskunftserteilung im Rahmen der EAA besteht die uneingeschränkte anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
4. Die Auskunftserteilung im Rahmen der EAA erfolgt durch die Rechtsanwälte der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer freiwillig und unentgeltlich. zweck dieser Auskunftserteilung ist die überschlägige Darlegung der Rechtslage und praktischer Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich vorgebrachter konkreter Rechtsfragen auf Grund unüberprüfter Information. Zu Beginn der Besprechung wollen Sie zunächst kurz Ihr Hauptanliegen nennen und dann in wenigen Worten, auf das Wesentliche beschränkt, den maßgeblichen Sachverhalt schildern sowie eventuell zur Erläuterung benötigte Schriftstücke oder dgl. bereithalten. Der zeitliche Umfang der unentgeltlichen Beratung ist mit 20 Minuten begrenzt.
5. Eine Auskunftserteilung im Rahmen der EAA ist nicht möglich in Sachen, in welchen der Auskunftssuchende bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten ist sowie zur Überprüfung bereits abgeschlossener Rechtsstreitigkeiten bei Gericht.
6. Da der beratende Rechtsanwalt nicht vorhersehen kann, ob die Beratung sich auf einen Fall bezieht, in welchem der beratende Rechtsanwalt konkret einschreitet oder vertritt, besteht für den Auskunftssuchenden die Verpflichtung, zu Beginn des Gespräches alle Umstände offenzulegen, die diesbezüglich für den beratenden Rechtsanwalt von Bedeutung sein könnten. Insbesondere ist er vom Auskunftssuchenden unverzüglich zu informieren, sollte diesem bekannt sein, dass der beratende Rechtsanwalt Personen vertritt, welche in irgendeiner Weise vom Gegenstand des Beratungsgespräches betroffen sein können.
7. Die EAA kann für jeden Fall nur 1 x in Anspruch genommen werden. Die mehrfache Einholung von Auskünften – auch von verschiedenen Rechtsanwälten – ist nicht vorgesehen.
8. Die in der EAA erteilte Auskunft begründet kein Mandatsverhältnis zum Rechtsanwalt, welcher die Auskunft erteilt. Diesem ist es daher nicht verwehrt, in derselben sache einen Auftrag zur Vertretung von anderen Personen anzunehmen, sofern nicht die Gefahr einer Kollision erkennbar ist. Hält der Rechtsanwalt eine Kollision bei der Auskunftserteilung für möglich, so ist er verpflichtet, ohne Angabe von Gründen die Auskunftserteilung abzulehnen und den Auskunftssuchenden an eine anderen Rechtsanwalt zu verweisen. Bei der Vielzahl der Auskunftsfälle ist es dem Rechtsanwalt in der Regel nicht möglich, den einzelnen Auskunftsfall im Gedächtnis zu behalten. Sollte daher der Rechtsanwalt nach der Auskunftserteilung eine Vertretung übernehmen, die nach Ansicht des Auskunftssuchenden eine Kollision begründet, so hat er dies dem Rechtsanwalt unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
9. Nach Abschluss der EAA ist es dem beratenden Rechtsanwalt – wenn der Auskunftssuchende dies wünscht – gestattet, von diesem einen Vertretungsauftrag auch in der vorgetragenen Sache zu übernehmen. Bei Übernahme eines Vertretungsauftrages hat der Rechtsanwalt den Mandanten auf die Kostentragungsverpflichtung hinzuweisen.
10. Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer haftet nicht für eine im Rahmen der EAA erteilte Auskunft.