Kostenlos im Sinne des Klienten
Der für den Rechtsanwalt durch das Anwaltliche Treuhandbuch entstehende Mehraufwand darf dem Klienten nicht weiterverrechnet werden. Bei auftretenden Fragen oder Problemen mit der treuhänderischen Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts kann sich der Klient jederzeit vertrauensvoll an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer wenden.
Das vollständige Statut über das Anwaltliche Treuhandbuch erhalten Sie auf Wunsch von ihrem Rechtsanwalt oder können es hier herunterladen: Download Statut Treuhandbuch (PDF)
Konsequent und verschwiegen
Das Treuhandbuch ist für alle Rechtsanwälte verpflichtend, die Treuhandgeschäfte abwickeln. Die dem Treuhandbuch verpflichteten Rechtsanwälte haben die übernommenen Treuhandschaften der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu melden. Die gemeldeten Daten unterliegen dort dem Datenschutz und der Amtsverschwiegenheit.
Transparent und kontrolliert
- Der Rechtsanwalt hat alle ihm anvertrauten Treuhandgelder ausschließlich auf dem für das einzelne Rechtsgeschäft eingerichtete Rechtsanwaltsanderkonto zu verwahren.
- Die Treuhandschaft wird vom Rechtsanwalt der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer gemeldet und dort in das Treuhandbuch eingetragen; die Meldung wird dem Klienten von der Kammer bestätigt.
- Der Klient bestimmt gemeinsam mit seinem Anwalt, wann und an wen sowie auf welches Konto Beiträge ausbezahlt werden.
- Die kontoführende Bank überprüft bei jeder Überweisung, ob diese mit dem Kontoverfügungsauftrag des Klienten übereinstimmt.
- Der Klient erhält von der kontoführenden Bank über jede Kontobewegung eine Buchungsmitteilung bzw. einen Kontoauszug.
- Stand und Verwaltung der Rechtsanwaltsanderkonten kann der Revisionsbeauftragte der Rechtsanwaltskammer jederzeit einsehen. Ferner kontrolliert die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer über ein EDV-unterstütztes System die ordnungsgemäße Abwicklung der gemeldeten Treuhandschaften.
- Treuhandgelder sind bis zum Betrag von EUR 7.500.000,00 im Einzelfall gegen Vertrauensschäden versichert.