Verfahrenshilfe
Grundsätzlich haben alle Menschen vor Gericht das Anrecht auf einen Anwalt. Wer dafür die Kosten nicht aufbringen kann und keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Nach Prüfung des Antrags durch das Gericht stellt dann die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt als unentgeltliche Vertretung zur Seite. Es besteht jedoch keine freie Anwaltswahl.
Gewährt wird die Verfahrenshilfe in allen wesentlichen Rechtsbereichen, besonders im Bereich des Zivilverfahrensrechts, des gerichtlichen Strafverfahrens sowie in den höchstgerichtlichen Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Im Rahmen der Verfahrenshilfe werden auch die Gerichts- und Zeugengebühren sowie Sachverständigenkosten vom Gericht übernommen. Wer jedoch im Zivilverfahren vor Gericht unterliegt, muss die Kosten des Prozessgegners tragen.