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Einvernehmliche Ehescheidung - Wann bin ich geschieden?

Erstellt von Mag. Martin Mennel, Rechtsanwalt in Feldkirch | |   Aktuelles Recht

Der unverbrüchliche Treueschwur zur ewigen Zweisamkeit hat Risse bekommen. Auch in Vorarlberg werden im städtischen Bereich ca 50 % und im ländlichen Bereich über 30 % der Ehen geschieden.

Gott sei Dank lässt sich das Gros der Scheidungen einvernehmlich, dh unter Minimierung des Nerven-, Zeit- und nicht zuletzt Geldaufwandes, durchführen. Sind sich die Parteien über die Ehescheidungsfolgen einig, so kann die Ehe mit Beschluss des Gerichtes geschieden werden. Zu diesem Zweck muss eine "alles regelnde" Vereinbarung geschlossen werden.

Sofern die Vereinbarung dem Gesetz entspricht, ist die Scheidung nur mehr ein Formalakt. Nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses wird daher in der Regel beidseits ein Rechtsmittelverzicht abgegeben und die ehemaligen Ehepartner verlassen im Glauben, nunmehr rechtskräftig geschieden zu sein, den Gerichtssaal. Doch weit gefehlt!

Geschieden sind sie nämlich trotz Rechtsmittelverzicht noch nicht. Der Oberste Gerichtshof hat erst jüngst ausgesprochen, dass aufgrund der Gesetzeslage die Scheidung dann wirklich (materiell) geschieden sei, wenn der Scheidungsbeschluss den Parteien auch zugestellt worden ist.

Im Anlassfall verstarb einer der beiden Ehegatten noch vor der Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Welch Glück für die der Ehe überdrüssigen Gattin. Mangels Zustellung galt sie noch als verheiratet und kam sie in den Genuss des gesetzlichen Ehegattenerbrechtes.

Um vor solchen Überraschungen gefeit zu sein, können die Scheidungswilligen vor Gericht nicht nur auf Rechtsmittel, sondern darüber hinaus auch auf Zustellung des Scheidungsbeschlusses verzichten. Die Ehe ist dann auch materiell geschieden.

Ein Tipp zuletzt: Falls eine Scheidung ins Haus steht, sollte man sogleich durch eine letztwillige Verfügung vorsorgen, um den Ehepartner zumindest auf den Pflichtteil zu verweisen, sollte es nicht vorher zur endgültigen gerichtlichen Aufhebung der Ehe kommen.