BICKEL
Richard, Dr.
Dornbirn
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei dieser Liste NICHT um die Liste gem. § 10 b iVm § 28 Abs 1 lit. o) RAO, in welcher sich ein Rechtsanwalt zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretung hat eintragen lassen. Die in dieser Liste genannten Rechtsanwälte/innen haben deponiert, für Bestellungen als Sachwalter (neu: Erwachsenenvertreter) oder Kurator zur Verfügung zu stehen und soll insbesondere den Gerichten als Orientierungshilfe dienen.