Amtssignatur

Amtssignatur
Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Kammer handelt.
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit. Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Nachfolgend wird die Amtssignatur des Amtes der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer dargestellt.


