Disziplinarrat

Der Disziplinarrat hat die Aufgabe, über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte sowie über die Rechtsanwaltsanwärter zu wachen, was auch dem Schutz der rechtssuchenden Bevölkerung dient.
Natürlich sind auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht unfehlbar. Deshalb sind sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Einhaltung dieser Pflicht wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.