RECHTSANWALTSPRÜFUNG
Um die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung in dem jeweiligen OLG-Sprengel zu erlangen, sind neben dem Studium des österreichischen Rechts eine mindestens 3 Jahre dauernde Gesamtpraxis nachzuweisen;
- davon derzeit mindestens 5 Monate Gerichtspraxis (Bezirks- und Landesgericht und/oder Staatsanwaltschaft) und
- mindestens 2 Jahre Ausbildungszeit bei einem österreichischen Rechtsanwalt.
- Außerdem ist nachzuweisen, mindestens 24 Halbtage an Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen zu haben (§ 34 Abs 2 RL-BA).
Über die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung entscheidet auf Antrag des Prüfungswerbers der Präses der Kommission im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer, in deren Liste der Prüfungswerber eingetragen ist oder zuletzt war (§ 6 Abs.1 RAPG).