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RECHTSANWALTSPRÜFUNG

Um die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung in dem jeweiligen OLG-Sprengel zu erlangen, sind neben dem Studium des österreichischen Rechts eine mindestens 3 Jahre dauernde Gesamtpraxis nachzuweisen;

  • davon derzeit mindestens 5 Monate Gerichtspraxis (Bezirks- und Landesgericht und/oder Staatsanwaltschaft) und
  • mindestens 2 Jahre Ausbildungszeit bei einem österreichischen Rechtsanwalt.
  • Außerdem ist nachzuweisen, mindestens 24 Halbtage an Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen zu haben (§ 34 Abs 2 RL-BA).

Über die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung entscheidet auf Antrag des Prüfungswerbers der Präses der Kommission im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer, in deren Liste der Prüfungswerber eingetragen ist oder zuletzt war (§ 6 Abs.1 RAPG).