Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, sind während des Krankenstandes nicht nur Kündigungen des Dienstverhältnisses, sondern bei Vorliegen entsprechender Gründe auch Entlassungen möglich.
Ärztliche Anweisungen
Ein Mitarbeiter leidet unter einem Burn-Out Syndrom. Er befand sich deswegen im Krankenstand. Der Arzt verordnete ihm Ruhe während des Krankenstandes. Daran hat sich der Mitarbeiter jedoch nicht gehalten. Er unternahm weite Autofahrten, hielt Vorträge und nahm an Podiumsdiskussionen teil. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber entlassen.
Vertrauensunwürdigkeit
Der OGH hat die Rechtmäßigkeit der Entlassung bestätigt. Ein Dienstnehmer dürfe die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen im Krankenstand nicht betont und offenkundig verletzen. Allein die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen oder den Heilungsprozess zu verzögern, könne eine Vertrauensunwürdigkeit begründen. Der Arbeitnehmer habe gegen eine ausdrückliche ärztliche Anordnung, die Ruhe verordnet hat, verstoßen. Daher sei ihm dieses Verhalten auch vorwerfbar. Ob sich die ärztliche Anordnung allenfalls später als nicht erforderlich erweist, sei nicht entscheidend.
Wichtiger Hinweis
Wie jede andere Entlassung muss auch die Entlassung während des Krankenstandes unverzüglich nach Kenntnis des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Wartet der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Entlassung zu lange zu, verwirkt er möglicherweise sein Entlassungsrecht.
Jedem Arbeitnehmer ist dringend anzuraten, sich an die ärztlichen Anordnungen strikt zu halten, um nicht der Gefahr einer Entlassung ausgesetzt zu sein. Diese ist nicht nur mit dem Verlust des Arbeitsplatzes sondern mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.


